Ein 64-jähriger Rechtsanwalt aus dem Kanton Genf wurde im Mai 2020 wegen Beihilfe zu ungetreuer Geschäftsführung verurteilt. Das Gericht verpflich­tete ihn zudem, der geschädigten Firma rund 20 Millionen Franken Schadenersatz zu zahlen. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil.

Im Januar 2021 forderte der Anwalt seine Pensionskasse auf, sein Vorsorgeguthaben von rund acht Millionen Franken auf ein Freizügigkeitskonto zu überweisen. Darauf verlan...