Die Regeln zu Berechnung der Pensionierten-Kinderrenten sind unterschiedlich:

Bei der AHV beträgt die Kinderrente bei Pensionierten gemäss Gesetz 40 Prozent der Altersrente. Wenn also Ihr Vater eine AHV-­Altersrente von beispielsweise 1755 Franken pro Monat erhält, beträgt die Kinderrente 702 Franken im Monat. Das ist in der ganzen Schweiz gleich.

Bei den Pensionskassen richten sich die Leistungen nach dem jeweiligen Reglement und in der Regel nach der Höhe des indivi­duell angesparten Alterskapitals. In Ihrem konkreten Fall besagt das Reglement, dass die Alterskinderrenten nur dem gesetzlichen ­Mindestanspruch genügen müssen. So gesehen sind derart tiefe Pensionierten-­Kinderrenten durchaus möglich.