Sie müssen bei der Steuererklärung für 2014 (auszufüllen 2015) sämtliche Einkommen deklarieren, die Sie in der Steuerperiode 2014 erzielt haben. Die Pensionierung ändert diesbezüglich nichts. 

Im ­Detail:

  • Den Lohn von 2014 für die Zeit bis zur Pensionierung. Dazu erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Lohnausweis.
  • Die Rente der Pensionskasse für November und Dezember 2014. Für den Betrag, den Sie von der Pensionskasse beziehen, erhalten Sie eine Rentenbescheinigung. Diese Einkünfte sind unter der Ziffer «Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen» zu deklarieren. 
  • Falls Sie die letzten beiden Monate des Jahres 2014 auch eine AHV-Rente bezogen haben, müssen Sie diese ebenfalls angeben – Sie erhalten von der AHV ebenfalls eine Rentenbescheinigung.
  • Sie müssen auch alle weiteren Einkünfte deklarieren, wie zum Beispiel Zinserträge auf Bankkonten, Lottogewinne oder den Eigenmietwert, falls Sie eine Immobilie besitzen.
  • Falls Sie 2014 ein Konto der 3. Säule aufgelöst haben, müssen Sie diese Kapitalleistung ebenfalls deklarieren.

Übrigens: Bei der Einkommenssteuer gibt es für Rentnerinnen und Rentner keinen Freibetrag.