Wer als Mieter einer Wohnung schon frühmorgens um sieben Uhr von Presslufthämmern geweckt wird, Lastwagenverkehr erdulden muss und wochenlang Staub ausgesetzt ist, kann vom Vermieter eine Mietzinsreduktion verlangen.

Wie hoch dieser Abzug ist, hängt von der Lage der Wohnung, des Wohnstandards und der Beeinträchtigungen ab. Ob die Belastung durch Lärm, Erschütterungen, Staub usw. tatsächlich einen Wohn-mangel darstellt und wie hoch die Reduktion der...