Sie und Ihr Mann können sich dann ja nicht gegenseitig beerben. Deshalb ginge Ihr Erbe laut Gesetz an den Stamm der Grosseltern, also an Verwandte wie Cousins oder Cousinen. Fehlen solche Verwandte, geht Ihr Erbe an den Wohnsitzkanton oder die -gemeinde. Das können Sie verhindern: Legen Sie im Testament fest, wer erben soll, falls Sie gemeinsam mit ­Ihrem Ehemann sterben sollten. Sie können über den gesamten Nachlass frei verfügen.