Eine Frau aus dem Kanton Zürich verzichtete im Erbvertrag auf das Erbe, falls ihr Ehegatte vor ihr ­sterben sollte. Nach dem Tod des Ehemanns kamen zwei unversteuerte Bankkonten zum Vorschein. Das Steueramt des Kantons Zürich forderte deshalb von der Frau 247 000 Franken Nachsteuer. Begründung: Das Schwarzgeld sei ­Eigentum der Frau. Dagegen ­wehrte sich die Witwe mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Es hob die Nachsteuer auf. Es könne nicht bewiesen werden, ob die beiden Bankkonten dem Mann oder der Frau gehörten. Die Steuerverwaltung des Kantons ­Zürich gelangte ans Bundesgericht. Dieses änderte den Entscheid erneut. Es sei als Miteigentum beider Ehegatten anzunehmen, wenn sich nicht belegen lasse, ob ein Vermögen im Eigentum des einen oder anderen Ehegatten stehe. Das gelte selbst dann, wenn die Frau nichts über die Vermögenswerte auf dem Konto wusste. Die Witwe muss für die letzten 10 Jahre Nachsteuern auf der Hälfte des Vermögens zahlen, konkret 92 375 Franken. 

Bundesgericht, Urteil 2C_826/2019 vom 17. März 2020