Konto für Erneuerungsfonds. Grössere Stockwerkeigentümergemeinschaften verwalten die Liegenschaft in der Regel nicht selber, sondern vergeben diesen Auftrag extern. Auch die Eigentümergemeinschaft von K-Geld-­Leser Willi Peter (Name geändert) aus Küsnacht ZH arbeitet mit ­einem Verwalter zusammen. Er ist unter anderem für das ­Finanzielle zuständig und kann auf das Erneuerungsfondskonto zugreifen. Dort liegt viel Geld, das für grössere Renovationen und Repa­raturen bestimmt ist. Der Ver­walter darf nicht mit Einzelunterschrift auf das ­Konto zugreifen. Zahlungen müssen zusätzlich von einem oder meh­reren Mitgliedern der Eigen­tümergemeinschaft unterzeichnet werden. Das soll Missbrauch verhindern (K-Geld 1/2017). 

Für die zuständige Bank heisst das: Schriftliche Zahlungs­aufträge mit Geld aus dem Erneuerungsfondskonto führt sie nur aus, wenn sie von der Verwaltung sowie der Vertretung der Stockwerkeigentümer unterschrieben sind. Solche Zahlungen können auch über E-Banking erledigt werden. Alle grossen Banken bieten inzwischen solche Lö­sungen an. Das ergab eine Umfrage von K-Geld. 

Wichtig: Das Konto muss auf die Eigentümergemeinschaft lauten. Sonst könnte das Geld verloren sein, wenn der Verwalter Konkurs geht.