Wenig freizügig

Gelder auf Freizügigkeitskonten sind oft über viele Jahre blockiert. Grund: Wer sie nach einem Jobwechsel oder nach vorübergehender Erwerbslosigkeit nicht wieder in eine Pensionskasse einbringen kann, muss sein Altersguthaben bis mindestens fünf Jahre vor seinem offiziellen Pensionierungsalter auf einem Freizügigkeitskonto liegen lassen. Es gelten also ähnliche Regeln wie für die Säule 3a. Nur sind die Freizügigkeitseinlagen nicht freiwillig, sondern ein gesetzliches Zwangssparen. 

Die Banken nutzen dies und verzinsen Guthaben auf Freizügigkeitskonten noch schlechter als 3a-Gelder. Und sie profitieren weiterhin davon: Im letzten Monat hat jede fünfte Bank ihre Freizügigkeits-Zinsen nochmals gesenkt – bei 3a-Konten war es bloss jede achte. Vielen Freizügigkeits-Kunden bleibt nur, zu jenem Finanzinstitut zu wechseln, das wenigstens den vergleichsweise besten Zins bietet (siehe Tabelle im PDF).