Die Spalte ganz rechts in der Tabelle im PDF zeigt, ob ein Fonds Erträge ausschüttet (a) oder reinvestiert (t für thesaurierend). ­Enthält ein ausschüttender Fonds Aktien, ­erhalten die Anteilseigner Dividenden. ­Obligationenfonds bringen ­regelmässige ­Zinserträge. Und wer einen Mischfonds ­besitzt, erhält beides ausgezahlt.

Ausschüttende Fonds eignen sich für ­Anlegerinnen und Anleger, die auf ­regelmässige Vermögenserträge angewiesen sind. Pensionierte zum Beispiel können ­damit ihre Renteneinkünfte ergänzen. ­Selbstverständlich unterliegen sämtliche ­Vermögenserträge – hier in erste Linie Zinsen und Dividenden – der Einkommenssteuer. ­Genau wie Renten und andere Einkünfte.

Diese Einkommenssteuer fällt übrigens auch bei thesaurierenden Fonds an. Sie zahlen zwar die Erträge nicht aus, sondern behalten sie im Fondsvermögen und legen sie laufend ­wieder an. Steuerpflichtig sind die Zinsen und Dividenden aus diesen Anlagen trotzdem. Ein thesaurierender Fonds ist also kein ­Steuerschlupfloch für ­Anleger, die nicht auf ­regelmässige ­Auszahlungen angewiesen sind.

Doch wie sieht es bei einem Gold-Indexfonds aus? Alle elf Schweizer ETFs in der Tabelle sind mit physischem Gold hinterlegt. Physisches Metall erwirtschaftet keinen Ertrag. ­Darum kann nichts ausgeschüttet und auch nichts wieder angelegt werden. Folgerichtig bleibt die entsprechende Spalte ab sofort leer, weil eine Charakterisierung mit «a» oder «t» ­irreführend wäre.

Dass ein Gold-ETF keine steuerbaren Erträge abwirft, zeigt sich auch in den Kurslisten der eidgenössischen Steuerverwaltung. Dort findet sich nur der Steuerwert per Ende Jahr für die Vermögenssteuer, im Feld «zu versteuernder Ertrag» hingegen steht Fr. 0.00.