Die Steuern bei Kauf, Verkauf und Besitz von Fonds

Wer sein Geld in börsengehandelten Fonds anlegt, sollte an den Fiskus denken: Der Fonds zahlt Steuern, der Anleger auch.

Beim Kauf und Verkauf der Fondsanteile muss man eine sogenannte Stempelsteuer an den Bund zahlen. Sie beträgt beim Handel mit inländischen Wertschriften für Käufer und Verkäufer je 0,075 Prozent, bei ausländischen je 0,15 Prozent des Kauf- oder Verkaufsbetrags. Das gilt nicht bei Indexfonds mit Schweizer Domizil («IF» in der Tabelle «Aktien Schweiz»). Die Anteile sind stempelsteuerfrei. Grund: Der Anleger kauft die Anteile dem Fondshaus ab, also nicht an der Börse.

Solange man Fonds besitzt, muss auf dem Wert per 31.12. eine Vermögenssteuer entrichtet werden. Auf Zins- und Dividendenerträgen ist die Einkommenssteuer zu zahlen. Bei Indexfonds mit Schweizer Wertschriften zieht die Bank bei der Auszahlung 35 Prozent des Ertrags als Verrechnungssteuer ab. Dieses Geld erhalten die Anleger zurück, wenn sie den Ertrag in der Steuererklärung korrekt deklarieren. Dies gilt für Schweizer Fonds, wozu auch iShares gehört. Erkennbar ist dies am Länderkürzel «CH» am Anfang jeder ISIN (International Securities Identification Number).
Ein thesaurierender Fonds legt die Erträge wieder an, zahlt also nichts aus. Trotzdem müssen die Erträge als Einkommen versteuert werden.

Anleger zahlen auch die Steuern des Fondshauses – allerdings nur indirekt. Die Fonds selber kaufen und verkaufen Aktien und Obligationen. Dabei fallen Stempelsteuern in der Schweiz oder Transaktionssteuern in ausländischen Märkten an. Steuern muss der Fonds zudem auf den Erträgen ausländischer Wertschriften zahlen, meist in Form von Quellensteuern am Sitz der entsprechenden Aktiengesellschaften. Wie hoch die Steuerbelastung eines Fonds ist, wissen Anleger nicht. Das kann ihnen auch egal sein. Sie zahlen einfach die Gesamtkosten des Fonds (TER = Total Expense Ratio) in Form einer geschmälerten Rendite.