Nein. Bei den 0,65 Prozent handelt es sich um den Bruttozins. Davon wurden 35 Prozent Verrechnungsteuer abgezogen. Das heisst: Fr. 227.50 wurden als Verrechnungssteuer an den Bund überwiesen. Diesen Betrag erhalten Sie zurück, wenn Sie den Bruttozinsertrag von 650 Franken in Ihrer Steuer­erklärung deklarieren und die Verrechnungssteuer zurückfordern.