Das Bezirksgericht Schwyz sprach einer Verunfallten ein Schmerzensgeld von 60 000 Franken zu. Die 30-jährige Frau hatte 1993 bei einem Autounfall ein Schleudertrauma erlitten. Beruflich ist sie heute zu 50 Prozent und im Haushalt zu 30 Prozent invalid.



In der Begründung des Urteils berücksichtigte das Gericht unter anderem, dass die junge Frau vor dem Unfall häufig Sport getrieben hatte, nach einer überdurchschnittlich schweren Verletzung der Halswirbelsäule heute jedoch de...