Nein. Denn abstehende Ohren sind ein Schönheitsfehler, aber keine Krankheit. Die Krankenkasse müsste die Operation nur dann zahlen, wenn der psychische Leidensdruck Ihren Sohn krank machen würde. Sie bräuchten dann ein ärztliches Gutachten, um bei der Krankenkasse Ihres Sohnes eine Kostengut­sprache einzuholen.