Anita Briker aus Altdorf schenkte ihrer Mutter zu Weihnachten zwei Gutscheine der Stoosbahnen im Wert von total 100 Franken. Wenig später erkrankte ihre Mutter an Krebs. Es folgten Operation, Chemotherapie und Bestrahlung. Die Mutter war deswegen nicht in der Lage, die Gutscheine innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsfrist von zwei Jahren einzulösen. Als es ihr nach überstandener Krankheit wieder besser ging, bat Anita Briker die Stoosbahnen unter Schilderung der Umstände um eine Verlängerung der Gutscheine. Doch diese lehnten mehrfach ab. 

Erst als sich der K-Tipp einschaltete, zeigten sich die Stoosbahnen bereit, Briker zwei neue Karten zuzustellen. Sie schreiben: «Wir möchten alle Kunden gleich behandeln. Es ist unmöglich, fair zu beurteilen, unter welchen Umständen das Einlösen eines Gutscheins zumutbar ist oder nicht.» Man werde die Situation jetzt analysieren.

Gut zu wissen: Gutscheine, die im Voraus bezahlt wurden, ver­jähren nach Gesetz erst nach zehn Jahren.