Jürgen Metzger aus Basel betreibt einen Hausräumungsdienst. Anfang Jahr wurde er von einem Immobilienbesitzer damit beauftragt, die Wohnung eines verstorbenen Mieters zu räumen. ­Dessen Erbe wurde ausgeschlagen. Das Konkursamt überliess daraufhin den Hausrat dem Hauseigen­tümer. Er wiederum übergab die Sachen mit einem Räumungsauftrag an Jürgen Metzger. Darunter war ein iPhone 7 von Apple. Neupreis: rund 500 Franken. 

Für Metzger ist das Smart­phone allerdings unbrauchbar. Grund: Es ist über die Cloud des verstor­benen Vorbesitzers gesperrt. Metzger bat deshalb Apple mehrmals, das ­iPhone von der Cloud zu ­entkoppeln. Metzger legte auch die Bestätigung des zuständigen kantonalen Konkursamts vor, dass er der rechtmässige Besitzer des Telefons ist und es uneingeschränkt benutzen oder weiter­verkaufen darf. Doch Apple weigerte sich und verlangte immer wieder einen Kaufbeleg – der allerdings nicht mehr vorhanden ist. Apple nahm bis Redaktionsschluss nicht Stellung.