Die Verwaltung der Pensionskassengelder kostete letztes Jahr rund sechs Milliarden Franken. Dies ergaben Berechnungen des K-Tipp. Bei einer Million Rentenbezügern und vier Millionen aktiv Versicherten ergibt dies einen Verwaltungsaufwand von rund 1200 Franken pro Kopf (Ausgabe 8/2017).

Ein K-Tipp-Leser wollte daraufhin wissen: Wie hoch sind eigentlich die Verwaltungskosten in der 1. Säule, also der AHV? Antwort: deutlich niedriger. 

Auf Nachfrage berech­nete das Bundesamt für Sozialversicherungen die Verwaltungskosten für das Jahr 2016 – und kam auf 1,1 Milliarden, plus Ver­mögensverwaltungskosten für den AHV-Fonds von 40 Millionen. 

Bei zwei Millionen Rentenbezügern und fünf Millionen Beitragszahlern macht das pro Kopf rund 160 Franken – ein Bruchteil der Kosten der Pensionskassen.

Intransparente Ausgleichskassen

Nachprüfen lässt sich diese Zahl nicht. Denn nur die kantonalen Ausgleichskassen und die beiden Ausgleichskassen des Bundes weisen die Zahlen transparent aus. Anders die rund 50 Ausgleichskassen, welche die Renten im Auftrag von Verbänden auszahlen. Die meisten wollten ihre Verwaltungskosten dem K-Tipp nicht verraten. In einer orchestrierten Antwort hiess es: «Aufgrund der Vielzahl der Kriterien, die bei der Festlegung der Verwaltungskosten eine Rolle spielen können, wäre eine ­Publikation von Durchschnittswerten für Ihre Leser ohne praktischen Nutzen.»

Transparent zeigten sich nur die Ausgleichskassen Swissmem und Mobil. Sie legten ihre Zahlen offen. 

Der Pensionskassenverband Asip schreibt, Pro- Kopf-Vergleiche seien «in keiner Form aussagekräftig» und die Verwaltungskosten «nicht im Geringsten» vergleichbar.