Rentnerinnen und Rentner dürfen sich aufs neue Jahr freuen: Ab 1. Januar 2001 steigen die AHV/IV-Renten um 2,5 Prozent. Die Minimalrente wird damit von 1005 auf 1030 Franken erhöht, die Maximalrente von 2010 auf 2060 Franken.



Auch bei der Pensionskasse gelten höhere Ansätze: Von Gesetzes wegen liegt das versicherte Einkommen neu bei maximal 74 160 Franken. Nach Abzug des Koordinationsabzugs (neu 24 720 Franken) beträgt der obligatorisch versicherte Höchstlohn 49 440 Franken...