AHV/IV - Ergänzungsleistungen - Hilfe nicht nur für die Ärmsten
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saldo 4/2001
28.02.2001
Auch wer Erspartes hat, kann Anspruch auf Ergänzungsleistungen der AHV erheben. Viele Berechtigte verzichten aus Unwissen auf ihnen zustehendes Geld.
Eva Schnyder (Name geändert) bezieht eine monatliche AHV-Rente von 1849 Franken. Doch trotz der bescheidenen Miete von 977 Franken und einer Krankenkassenprämie von nur 139 Franken geht die Rechnung nicht auf. Zwar konnte sich die Rentnerin bisher mit Ersparnissen über Wasser halten. Doch von den 186 000 Franken, die sie bis zu i...
Auch wer Erspartes hat, kann Anspruch auf Ergänzungsleistungen der AHV erheben. Viele Berechtigte verzichten aus Unwissen auf ihnen zustehendes Geld.
Eva Schnyder (Name geändert) bezieht eine monatliche AHV-Rente von 1849 Franken. Doch trotz der bescheidenen Miete von 977 Franken und einer Krankenkassenprämie von nur 139 Franken geht die Rechnung nicht auf. Zwar konnte sich die Rentnerin bisher mit Ersparnissen über Wasser halten. Doch von den 186 000 Franken, die sie bis zu ihrer Pensionierung gespart hatte, sind gerade noch 32 000 Franken übrig. Das verursacht Eva Schnyder schlaflose Nächte, denn sie befürchtet, von der Gemeinde abhängig zu werden. "Das wäre eine Schande. Ich war nie auf die Fürsorge angewiesen", klagt sie saldo.
Diese Befürchtung ist vorläufig unbegründet, denn die Rentnerin hat eindeutig Anspruch auf AHV-Ergänzungsleistungen. Nur: Davon will sie nichts hören: "Betteln ist nicht meine Sache!", wehrt sie sich.
Hinter dieser Haltung verbirgt sich falsche Bescheidenheit: Ergänzungsleistungen haben mit Betteln nichts zu tun. Hier geht es um einen gesetzlichen Anspruch wie bei der AHV-Rente. Weit verbreitet ist auch die Meinung, nur wer sein Vermögen bis zum letzten Rappen aufgebraucht habe, sei bezugsberechtigt. Falsch! Auch wer noch Erspartes besitzt, kann ein Recht auf Ergänzungsleistungen haben.
Antrag: Die Anmeldung ist unkompliziert
Die Leistungen erfolgen aber nicht automatisch, sondern nur auf Antrag und in der Regel nie rückwirkend. Es ist also höchste Zeit, dass Eva Schnyder die nötigen Schritte unternimmt. Das Anmeldeverfahren ist einfach, und die AHV-Zweigstelle der Gemeinde beziehungsweise die Ausgleichskasse ist gerne bereit, dabei zu helfen.
Um die Höhe der Ergänzungsleistung zu bestimmen, müssen die Einnahmen und Ausgaben ermittelt werden: Eva Schnyder bezieht pro Jahr eine AHV-Rente von 22 188 Franken. Dazu muss sie sich ein Zehntel ihres Vermögens anrechnen lassen, soweit es den gesetzlichen Freibetrag von 25 000 Franken übersteigt: 700 Franken. Total beträgt das massgebliche Jahreseinkommen somit 22 888 Franken.
Eva Schnyders anrechenbare Ausgaben betragen jährlich 30 272 Franken (11 724 Franken Wohnungsmiete, 1668 Franken Krankenkassenprämien und eine Pauschale von 16 880 Franken für den Lebensunterhalt).
Unter dem Strich ergibt sich damit ein Defizit von 7384 Franken. Dies ist der Betrag, den Eva Schnyder als Ergänzungsleistung pro Jahr beanspruchen kann -ein monatlicher Zustupf von immerhin 616 Franken.
Wäre doch wirklich schade, darauf zu verzichten.
Hans Ruedi Schmid
So berechnen Sie Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen
Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben alle AHV- und IV-Rentner mit Wohnsitz in der Schweiz.
1. Schritt: Das sind die anrechenbaren Einnahmen
° Allfälliger Jahresnettolohn abzüglich Freibeträge (Singles 1000 Franken, Ehepaare 1500 Franken). Vom Restlohn werden zwei Drittel als Einnahmen angerechnet.
° Renten, Taggelder, Alimente
° Erträge aus Vermögen und Liegenschaften, Eigenmietwert
° Pro Jahr ein Zehntel des Vermögens (IV-Rentner ein Fünfzehntel), soweit es die gesetzlichen Freibeträge (Singles 25 000 Franken, Ehepaare 40 000 Franken) übersteigt.
° Übrige Einkommen (zum Beispiel aus Nutzniessung)
2. Schritt: Das sind die anrechenbaren Ausgaben
° Lebensbedarfpauschale (Singles 16 880 Franken, Ehepaare 25 320 Franken)
° Mietzins (Singles maximal 13 200 Franken, Ehepaare 15 000 Franken)
° Alimente
° Hauseigentümer: Hypozinsen, 1680 Franken für Nebenkosten, Gebäudeunterhalt bis zur Höhe des Eigenmietwerts
° Lebensnotwendige Diätkosten
° AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen
° Krankenkasse: Jährlich festgelegte Maximalbeträge (je nach Kanton)
3. Schritt: So hoch ist Ihr Anspruch
Die Differenz zwischen den anrechenbaren Einnahmen und Ausgaben ergibt Ihren EL-Anspruch pro Jahr.