Ja. Eltern müssen für ihre volljährigen Kinder Unterhalt zahlen, bis diese eine angemessene Erstausbildung haben, die zu einer Berufsausübung befähigt.

Bei Universitätsstudiengängen ist dies in der Regel der Masterabschluss und nicht der Bachelor. Ihre Tochter wird erst mit dem Masterabschluss als Juristin Arbeit finden, weshalb Sie bis dahin noch Alimente zahlen müssen.

Anders sieht es beim Studium an ­einer Fachhochschule aus. Hier sind Studenten in den meisten Fachrichtungen grundsätzlich schon mit Erreichen des Bachelor-Abschlusses zur Berufsausübung qua­lifiziert. In diesen Fällen ­endet die Unterhalts-pflicht der Eltern. Das gilt zum Beispiel auch für Wirtschafts­rechtler, von denen etwa die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften schreibt, sie hätten mit dem Bachelor «überdurchschnittliche Berufsaussichten».

Das Gesagte gilt aber nur unter der Voraussetzung, dass die Eltern finanziell überhaupt in der Lage sind, ihren Nachwuchs entsprechend zu unter­stützen, und dass ihnen dies auch aufgrund der ­gesamten Umstände zuzumuten ist.