Die Politiker verlangen viel von der Bevölkerung. National- und Ständerat beschlossen im März, die Lohnabzüge für AHV und Pensionskasse stark zu erhöhen. Im Gegenzug erhalten künftige AHV-Rentner einen kleinen Zustupf. Die heutigen gehen leer aus. Unter dem Strich gibts in der ­ersten und zweiten Säule weniger Rente und ­höhere Kosten (K-Tipp 6/2017). 

Die Altersreform 2020 betrifft vor allem die Frauen: Sie erhalten ihre Rente ein Jahr später als bisher. Besonders nachteilig ist die Reform für alleinstehende Frauen, die wenig verdienen – etwa ledige Verkäuferinnen. Ihre Lohnabzüge für die AHV und für die Pensionskasse steigen. Dazu kommen höhere Mehrwertsteuern. 

Hat die Verkäuferin dafür im Alter mehr Geld zum Leben? Nein. Denn für jeden Franken mehr AHV- oder Pensionskassenrente erhält sie weniger Ergänzungsleistungen (EL). Und weil AHV und Pensionskassenrenten versteuert werden müssen, die EL aber nicht, steigen bei gleichem Einkommen die Steuern. Zurzeit beziehen über 200 000 ehemalige Tieflohnbezüger Ergänzungsleistungen. 

Kann man die Rentenreform trotzdem als ­Erfolg verkaufen, wie dies die meisten Parteien tun? Ein Blick auf die Zusammensetzung des Parlaments erklärt einiges: Ledige Verkäuferinnen zum Beispiel sind nicht vertreten. Deshalb hat wohl niemand ausgerechnet, was die Renten­reform für sie bedeutet. 

Für die Parlamentarier selbst sind die Neuerungen wenig einschneidend: Für ihr 30-Prozent-­Pensum im Rat erhalten Nationalräte pro Jahr durchschnittlich rund 125 000 Franken. AHV-­Beiträge werden aber nur auf 67 000 Franken ­fällig, der Rest gilt als Spesen. 

Auch bei der Pensionskasse ist der Aufschlag klein: Die Bundeskasse zahlt den Parlamentariern 75 Prozent der jährlichen Prämien von 13 536 Franken. Die Ratsmitglieder müssen nur noch knapp 3400 Franken selber berappen. 

Fazit: Im Durchschnitt landen 135 718 Franken  auf dem Konto eines Nationalrats, bei einem Ständerat 151 762. Bei beiden bleibt fast die Hälfte des Betrags von AHV-Beiträgen befreit. Die Pensionskasse kostet sie nur die 3400 Franken – den Rest zahlt der Steuerzahler.