Mit medizinischen Hilfsmitteln verdient sich manch ein Hersteller eine goldene Nase - mit Hilfe der Mittel- und Gegenständeliste (Migel). Darin legt der Bund fest, wofür die Krankenkassen welchen Maximalpreis vergüten müssen. Jedoch: Was oberste Grenze sein sollte, versteht die Branche meist als Richtpreis. Die Folge, so Ruth Humbel, CVP-Nationalrätin und Regionalstellenleiterin bei Santésuisse: «Das verhindert Konkurrenz unter den Anbietern und führt dazu, dass wir zu hohe Preise bezahl...