Nein. Sie sind an den Vertrag gebunden, den Sie unterschrieben haben. Damit haben Sie sich verpflichtet, für Ihr Auto eine bestimmte Summe in Schweizer Franken zu bezahlen. Von der Frankenaufwertung könnten Sie nur profitieren, wenn Sie den Vertrag in Euro abgeschlossen hätten. Das gilt für alle Verträge, die vor dem 15. Januar 2015 unterschrieben wurden; an diesem Tag hat die Schweizerische Nationalbank den Euromindestkurs aufgehoben. Dies gilt zum Beispiel auch für Reisen, die vor dem 15. Januar gebucht wurden, oder für Möbelkäufe.

Aber: Fragen Sie den Vertragspartner, ob er Ihnen freiwillig entgegenkommen kann. Wenn er den Neuwagen beim Hersteller in Euro zahlt, haben Sie mit Ihrem Vorschlag möglicherweise Erfolg.