Ja. Für kassenpflichtige ­Medikamente dürfen Apotheken zwei Zuschläge verlangen: Fr. 4.30 als «Medikamenten-Check» und Fr. 3.25 als «Bezugs-Check». Das hat der Apotheken­verband mit den Krankenkassen ausgehandelt. Allerdings erheben nicht alle Apotheken diese Gebühr. Sie sollten deshalb jeweils vor dem Kauf ab­klären, ob die Apotheke ­solche Zuschläge verlangt.