Fällt ein Flug wegen einer Kollision mit Vögeln aus, muss die Airline keine Entschädigung zahlen. Diesen Entscheid fällte der Gerichtshof der Europäischen Union am 4. Mai. Demnach ist die Kollision eines Flugzeugs mit einem Vogel ein aussergewöhnlicher Umstand, sodass der Anspruch der Passagiere auf eine Entschädigung wegen Verspätung oder Flugausfall entfällt. 

Für die Flugpassagiere bedeutet das: Ist eine Flugannullierung auf Vögel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Zahlung leisten. Das Problem: Begründet eine Airline ihre ab­lehnende Haltung mit Vogelschlag, ist es für ­betroffene Passagiere schwierig, das Gegenteil zu beweisen. Man muss dann mindestens ­herausfinden, ob die Maschine wegen eines Treibwerkschadens Verspätung hatte.