Ja. Die Bestattungskosten müssen Sie und Ihr Bruder übernehmen, obwohl Sie beide die Erbschaft ausgeschlagen haben.

Wenn alle gesetzlichen Erben - wie in Ihrem Fall - die Erbschaft ausschlagen, wird die Erbschaft vom Konkursamt liquidiert. Mit dem Liquidationserlös werden die Forderungen der Gläubiger befriedigt.

Ist kein oder nicht genügend Vermögen vorhanden, um die Forderungen zu decken, ist zu unterscheiden: Bestattungskosten müssen Erbberechtigte auch dann übernehmen, wenn sie das Erbe ausschlagen. Das hat das Bundesgericht vor Jahren schon entschieden. Es vertrat damals die Meinung, dass das Bezahlen der Bestattungskosten zu den familiären Pflichten der Verwandten gehöre.

Andere Schulden des verstorbenen Verwandten müssen sie nur übernehmen, wenn er ihnen innerhalb fünf Jahren vor seinem Tod einen Erbvorbezug gegeben hat. Die Gläubiger können den Erben dann aber maximal jenen Betrag in Rechnung stellen, den sie insgesamt in den fünf Jahren erhalten haben.

(rk)