Ja. Massgebend ist, ob Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Das ist der Fall, wenn Sie sich jeweils nur vorübergehend im Ausland aufhalten. Nur wer sich hier ab­meldet und ins Ausland zieht, ist ab dem Zeitpunkt der Abmeldung von der Abgabe befreit.

Gut zu wissen: Falls Sie Ergänzungsleistungen zur AHV- oder IV-Rente be­ziehen, müssen Sie die Abgabe nicht zahlen. Für die Befreiung stellen Sie ein Gesuch bei: Serafe AG, Postfach, 8010 Zürich.