Auto-Haftpflicht - Unschuldig und dennoch zahlen?
Inhalt
saldo 10/2000
24.05.2000
Kollidiert ein Velo mit einem Auto, zahlt der Autofahrer fast immer mit.
Gemächlich fährt Hanspeter Fischer mit seinem Auto auf einer Quartierstrasse. Plötzlich kreuzt ein Velofahrer aus einer Nebenstrasse ohne Vortrittsrecht die Fahrbahn des Autofahrers. Dieser kann trotz Vollbremsung eine Kollision nicht mehr vermeiden. Der Velofahrer hat Glück und wird nur leicht verletzt. Die Frontpartie des Wagens muss repariert werden. Kostenpunkt: 2400 Franken.
Obwohl kl...
Kollidiert ein Velo mit einem Auto, zahlt der Autofahrer fast immer mit.
Gemächlich fährt Hanspeter Fischer mit seinem Auto auf einer Quartierstrasse. Plötzlich kreuzt ein Velofahrer aus einer Nebenstrasse ohne Vortrittsrecht die Fahrbahn des Autofahrers. Dieser kann trotz Vollbremsung eine Kollision nicht mehr vermeiden. Der Velofahrer hat Glück und wird nur leicht verletzt. Die Frontpartie des Wagens muss repariert werden. Kostenpunkt: 2400 Franken.
Obwohl klar feststeht, dass der Velofahrer allein Schuld am Zusammenstoss hat, will seine Versicherung nicht den ganzen Schaden am Auto bezahlen. Sie offeriert Hanspeter Fischer eine Entschädigung von 1700 Franken. "Das kann doch nicht wahr sein", empört sich dieser. "Obwohl ich keine Schuld habe, soll ich bestraft werden?"
Doch er wird die Schadensregulierung der Versicherung akzeptieren müssen. Der Grund: Das Gesetz berücksichtigt die Tatsache, dass ein Auto an sich ein gefährliches Vehikel ist. Wer ein Auto in Bewegung setzt, schafft damit für alle anderen Verkehrsteilnehmer, speziell für nicht motorisierte Personen, eine potenzielle Gefahr. Die so genannte Betriebsgefahr haftet prinzipiell für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeuges entstanden sind. Die Betriebsgefahr bewirkt eine Reduktion des Schadenersatzes und wird nur ausser Kraft gesetzt, wenn dem anderen Verkehrsteilnehmer ein grobes Verschulden vorgeworfen werden kann. Dies wäre etwa der Fall, wenn der Velofahrer ein Rotlicht missachtet hätte.
Unter den gegebenen Umständen muss sich Hanspeter Fischer damit abfinden, dass er von der Versicherung des Velofahrers nur etwas mehr als zwei Drittel seines Schadens ersetzt erhält.
Hans Ruedi Schmid