Vor drei Jahren zahlte Nik Christ aus Dürnten ZH 4470 Franken auf ein Mietkautionskonto ein. Sein Vermieter hatte es im Namen des Mieters bei der Bank Linth mit Hauptsitz in Uznach SG eröffnet. Kürzlich zog Christ aus der Mietwohnung aus und liess das Depotgeld auf sein Konto bei der Raiff­eisenbank überweisen. Doch trotz der gutgeschriebenen Zinsen waren nur noch 4420 Franken übrig. Verlust in drei Jahren: 50 Franken.

Der Hauptgrund: Die Bank ­belastete 50 Franken Abschluss­spesen –  zu Unrecht. Bei Eröffnung des Kontos betrug diese Gebühr noch 15 Franken. Im April 2017 ­erhöhte die Bank sie auf 50 Franken. Doch diese Erhöhung müssen Kunden nicht akzeptieren, denn die Bank hat sie nicht darüber informiert. Sie legte nur Broschüren in den Filialen auf und stellte die Information auf ihre Website. 

Das genügt nicht für eine Vertragsänderung. Thomas Probst, Professor für Privatrecht an der Universität Freiburg, bestätigt gegenüber K-Geld: «Das blosse Aufschalten auf der Website der Bank ist keine rechtsgenügliche Mitteilung an den Kunden.»

Das heisst: Nik Christ kann die zu viel bezahlten 35 Franken zurückfordern. Er hat sie in der Zwischenzeit erhalten.