Nein. Ihr Ehemann ist ­vermögend, deshalb ­können Sie von ihm für Ihre Anwaltskosten einen Prozessvorschuss verlangen. Das basiert auf der gegensei­tigen Unterhaltspflicht der Ehegatten.

Einen Anspruch auf ­einen Gratis-Anwalt haben nur Prozessparteien, die auf dem Existenzminimum oder knapp darüber leben. 

So gehen Sie vor: Suchen Sie sich einen Anwalt oder eine Anwältin. Er oder sie wird dann dem Gericht ­einen Antrag auf den Prozess­vorschuss einreichen.