Nein. US-Bürger bleiben in den USA steuerpflichtig, egal, wo auf der Welt sie leben. Die US-Steuerpflicht erstreckt sich sogar noch auf weitere Gruppen: So kann es ­ausreichen, dass sich jemand ­längere Zeit auch in den USA aufgehalten hat oder Wertpapiere von amerikanischen Gesellschaften hält, um dort steuerpflichtig zu werden. ­Immerhin: Steuern, die Sie in der Schweiz zahlen, werden Ihnen an die US-Steuern angerechnet.

Gewisse Einkünfte aus amerikanischen Quellen unterliegen ausschliesslich der US-Besteuerung. Das gilt – wie üblich − für ­Immobilien, die im ­jeweiligen Standortland zu ver­steuern sind. In der Schweiz sind sie zwar als Vermögen anzugeben und der Ertrag daraus (Mietzins oder Eigen­mietwert) als Einkommen zu deklarieren. Das dient aber nur zur Bestimmung des Steuersatzes (K-Geld 2/2018). Die in den USA ent­richtete Quellensteuer auf Dividenden und Zinserträge kann teilweise zurückgefordert werden. Der verbleibende Nettoertrag ist in der Schweiz steuerpflichtig.