Kürzlich diskutierte ich mit meiner Freundin über die Organentnahme bei Toten. Sie glaubt, dass der Arzt nach dem Tod in jedem Fall, also auch gegen den früheren ausdrücklichen Willen des Verstorbenen, Organe entnehmen darf. Stimmt das wirklich?



Nein. Zu Lebzeiten gilt: Ohne die Zustimmung des voll informierten Patienten ist jeder ärztliche Eingriff in den Körper eine unbefugte Persönlichkeitsverletzung oder eine Verletzung des Verfassungsrechts der persönlichen Freiheit. ...