Nein. Nach zehn Jahren Nachtarbeit ist ­offensichtlich, dass sich beide Parteien auf eine solche Arbeitszeit geeinigt haben. Sie wurde also Bestandteil des Vertrags. Eine einseitige Abänderung ist nicht zulässig. Will Ihr Chef die Arbeitszeiten per sofort ändern, braucht er Ihr Einverständnis. Sind Sie nicht einverstanden, kann er den bisherigen Vertrag auf­lösen und Ihnen einen neuen Vertrag unterbreiten. Solche Änderungskündigungen sind in der Regel nicht missbräuchlich, wenn der Arbeitgeber damit den Arbeits­vertrag an veränderte wirtschaftliche oder betriebliche Bedürfnisse anpassen will.