Nein. Da die Versicherung Ihnen keine Mahnung geschickt hat, sind Sie nach wie vor versichert. Denn die Versicherung darf bei Prämienverzug die Leistungen erst einstellen, wenn sie den Kunden mahnt und ihm eine letzte Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen einräumt. Dies, verbunden mit der Drohung, dass nach Ablauf dieser Frist die Leistungspflicht der Versicherung ruht. Der Versicherer könnte nach ungenutztem Ablauf der Frist auch sofort vom Vertrag zurücktreten, falls er diesen Schritt im Mahnschreiben angedroht hat.