Ja. Benutzen Sie dazu ­einfach die Zahlungsangaben beziehungsweise Einzahlungsscheine, die Ihre Töchter erhalten haben. Der 3a-Stiftung ist es egal, wer auf das 3a-Konto einzahlt.

Beachten Sie dabei die ­geltenden Einzahlungs­limiten. Aktuell sind das 6768 Franken für Erwerbstätige mit Pensionskasse. Bei Erwerbstätigen ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, maximal jedoch 33840 Franken.

Achtung: Den Steuerabzug für die Einzahlung können nur die Inhaberinnen der 3.-Säule-­Konten machen – nicht Sie als Einzahler. Dadurch wird Ihre Einzahlung zum doppelten Geschenk für Ihre Töchter.