Grundsätzlich dürfen Kapitalien aus der Säule 3a frühestens fünf Jahre vor dem regulären Pensionsalter bezogen werden. Vorher sind Bezüge nur in Ausnahmefällen möglich. Zum Beispiel bei Auswanderung, Selbständigkeit oder zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum. Für Frauen der Jahrgänge 1944 bis 1946 besteht aber eine Übergangsregelung, das heisst, der Vorbezug ist weiterhin mit Alter 57 möglich.

Ob das für Sie Sinn macht, können nur Sie selber entscheiden. Wenn Sie ohnehin bis 64 arbeiten, können Sie das Geld auch auf dem 3a-Konto liegen lassen, wo es deutlich besser verzinst wird als auf dem Sparkonto.

Übrigens: Auch im Pensionierungsjahr darf man noch einmal den vollen steuerbegünstigten Betrag (derzeit 6077 Franken) einzahlen.

(fh)