Ja, sofern Sie die gesamte Sum­me eines aufgelösten Kontos ein­bringen. Nicht erlaubt ist hingegen der Transfer von Teilbeträgen eines Kontos. Beachten Sie: Beim Bezug des 3a­-Geldes zahlen Sie möglicher­weise höhere Steuern, wenn Sie die Konten zusammenlegen. Steuerlich vorteilhafter ist es in der Regel, die 3a­-Konten in verschiedenen Jahren aufzulösen. Denn je geringer der Betrag, desto tiefer die Steuer.