Ja. Auch für einen Arzt gilt die Vertragsfreiheit. Er darf selbst entscheiden, welche Patienten er behandeln will und welche nicht. Und er kann einen abgeschlossenen Behandlungsvertrag jederzeit wieder beenden. Das gilt umgekehrt auch für die Patienten. Ein Arzt ist nur in Notfällen zur Hilfe verpflichtet.