Ja. Gemäss Gesetz darf eine private Versicherung im Schadenfall die Police kündigen – unabhängig von der Laufzeit des ­Vertrages. Bei Rechtsschutzversicherungen zählen nicht nur eigent­liche Gerichtsfälle zu den «Schäden», sondern auch telefonische Beratungen. Wer oft anruft und sich nach der Rechtslage erkundigt, verursacht der Versicherungsgesellschaft Kosten. Deshalb kommt es vor, dass Versicherte nach einer gewissen Anzahl von Anfragen die Kündigung erhalten. 
Immerhin: Die Gesellschaft muss die Prämie für den Rest des Ver­sicherungsjahres zurückerstatten.