AHV

Die AHV würde zusätzliches Geld im Umfang von 0,6 Mehrwertsteuerprozenten erhalten. Das bringt ihr Jahr für Jahr Zusatzeinnahmen. Der Bund beziffert diese etwa für das Jahr 2030 auf 2,1 Milliarden Franken. Dazu kommen weitere 600 Millionen, weil der Bundesanteil am sogenannten Demografieprozent neu in die AHV-­Kasse fliesst.

Neben diesen Zusatzeinnahmen schlagen auch die jährlichen Einsparungen zu Buche, die die AHV durch die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre erzielt. Sie betragen im Jahr 2030 gut 1,3 Milliarden ­Franken.

Pensionskassen

Die Pensionskassen würden durch die Senkung des gesetzlichen Renten­umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent entlastet. Sie dürften um 12 Prozent tiefere Renten auszahlen. Und dies, obwohl sie über riesige Reserven in der Höhe von über 116 Milliarden Franken verfügen. 

Ende 2015 entfielen vom angesparten Geld der Erwerbstätigen bei den Pensionskassen und Lebensversicherungen 214,4 Milliarden Franken auf das Obligatorium. 

Das bedeutet: Werden künftig für dieses Kapital die Renten um 12 Prozent gekürzt, beträgt die Summe der jährlichen Renten nur noch 12,9 Milliarden statt wie heute 14,6 Milliarden. Die Pensionskassen sparen Rentenausgaben von gut 1,7 Milliarden pro Jahr – hochgerechnet auf die restliche Lebenserwartung ab Pensionierung von rund 20 Jahren ergibt das über 34 Milliarden Franken. 

Bund und Kantone

Bund und Kantone profitieren, indem sie weniger Ergänzungsleis­tungen zahlen müssen. Für das Jahr 2030 ­beziffern sie die entsprechenden Einsparungen auf 50 Millionen Franken pro Jahr. Gleichzeitig steigen die Einnahmen aus der Einkommenssteuer, weil Renten der AHV im Unterschied zu Ergänzungsleistungen nicht steuerfrei sind.