Fritz Gubler besitzt ein Mehr­familienhaus in Gossau ZH, das er vermietet. Jahrelang hatte er für seine Liegenschaft die Unterhaltspauschale vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht. Der Kanton Zürich lässt 20 Prozent als Pauschalabzug zu. Bei vermieteten Objekten wird diese Pauschale vom Brutto-Mietertrag abgezogen, bei einer selbstbewohnten Liegenschaft vom Eigenmietwert (siehe Tabelle im PDF).

Mit der Pauschale sind die Kosten für alle Renovations-, Rep...