Der letzte Wille des ledigen Mannes, der 2013 starb, war klar: In seinem Testament setzte er seine langjährige Lebenspartnerin als ­Alleinerbin ein. Und er schrieb: «Die Leistungen aus der Pensionskasse der Credit Suisse sollen ihr ebenfalls zustehen.»

Wenn es nach dem Willen des Verstorbenen gegangen wäre, hätte seine Freundin somit nach seinem Tod 540000 Franken erhalten. So hoch war das Alterskapital, das der damalige Credit-Suisse-Mitarbeiter bis z...