Der Zahlungsbefehl datiert vom 7. Dezember 2016. An diesem Tag erhielt Reto M. aus Bern eine Betreibung der Intrum Justitia über den Betrag von Fr. 111.50. Als Grund wurde auf dem Zahlungs­befehl eine «Honorarrate» eines Arztes vom Juni 2012 genannt.

Zuerst dachte der Empfänger, die Intrum wolle bei ihm den Verzugsschaden einfordern. Denn Reto M. hatte damals in der Tat eine Arztrechnung ignoriert. Diese Rechnung hatte er 2012 von der Ärztekasse erhalt...