Er habe für sein iPhone 500 Franken gezahlt, schrieb ein Tessiner seiner Versicherung. Jetzt sei es gestohlen worden. Er habe Anspruch auf 980 Franken, meinte der Bestohlene. Denn er habe das Handy nur deshalb vergünstigt für 500 Franken erhalten, weil er gleichzeitig eine Aboverpflichtung über 24 Monate eingegangen sei. Das seien 24 mal 20 Franken. Zusammen mit dem Kaufpreis ergebe das eine Entschädigung von 980 Franken.



Der Mann irrt sich: Wird ein Handy ...