Auf Anfang 2007 wurden viele Hausratversicherungen teurer. Denn der Bundesrat hatte für Elementarschäden einen höheren Selbstbehalt und höhere Prämien diktiert (siehe K-Tipp 20/06).

Obwohl Prämienerhöhungen dem Kunden üblicherweise ein Kündigungsrecht geben, wollten dies viele Gesellschaften in diesem Fall nicht zulassen. Bei der Helvetia hiess es in den Bedingungen sogar explizit, staatlich diktierte Prämienerhöhungen gäben kein Recht auf eine Kündigung.

Diese Klausel ist ungewöhnlich und damit ungültig, sagt nun das Bundesgericht. Sie widerspreche «der allgemeinen Erwartungshaltung» der Versicherten, weil Kündigungen bei Prämienerhöhungen im Normalfall gestattet seien.

Bundesgericht, Urteil 4A_299/2008 vom 28. 10. 2008