Die Stimmung vor der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Bülach ZH ist ­eisig. Die Parteien schütteln sich nur widerstrebend die Hand und begrüssen sich mit einem knappen «Grüezi». Danach würdigen sie sich keines Blickes mehr. 

Klägerin ist eine Treuhandfirma aus dem Kanton Zürich. Sie verwaltet ein Mehrfamilienhaus mit 18 Stockwerkeigentümern. Der Beklagte ist ­einer davon. Die Treuhandfirma lässt sich von der Ge...