Wer von der Pensionskasse eine Rente bezieht, muss dieses Geld zu 100 Prozent als Einkommen versteuern. Wer hingegen von einer Versicherungsgesellschaft eine Leib­rente hat, muss solche regelmässigen Zahlungen nur zu 40 Prozent versteuern. Leibrente heisst in der klassischen Variante: Die versicherte Person zahlt einer Gesellschaft einmalig eine grosse Summe – und diese Gesellschaft garantiert im ­Gegenzug, lebenslang eine Rente auszuzahlen.

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