Wir haben unsere Mietwohnung selber frisch gestrichen. Können wir die Kosten als Unterhaltsarbeiten am Haus steuerlich geltend machen?

Nein. Unterhaltsarbeiten darf nur der Eigentümer einer Liegenschaft vom steuerpflichtigen Liegenschaftsertrag (oder bei einem selbst bewohnten Haus vom Eigenmietwert) abziehen. Beim Mieter gelten sie als Teil der Lebenshaltungskosten. Dasselbe gilt auch für Revisionsarbeiten, beispielsweise am Tank oder am Lift, die zulasten der Mieter gehen.

Sie sollten aber mit Ihrem Vermieter sprechen: Wenn der Erneuerungsbedarf ausgewiesen war, ist der Hausbesitzer vielleicht bereit, einen Teil oder sogar alle Kosten (Farbe, Pinsel etc.) zu übernehmen. Er kann diese Ausgaben seinerseits dann als Unterhalt an seiner Liegenschaft steuerlich in Abzug bringen.

Sollte sich der Vermieter als sehr generös erweisen und Ihnen sogar eine Entschädigung bezahlen, weil Sie Ihre Wohnung selbst gestrichen haben, müssten Sie dieses Geld als Einkommen aus Nebenerwerb versteuern. Dafür dürfte der Eigentümer dann auch diese Ausgaben steuerlich geltend machen.

(fh)