1. Zweck: Nur für selbst ­bewohntes Wohneigentum

Pensionskassenkapital darf nur für selbst bewohntes Wohneigentum (Haus oder Wohnung) eingesetzt werden. Oder für den Kauf von ­Anteilen an einer Wohnbaugenossenschaft. Die Finanzierung einer Ferienimmobilie ist nicht erlaubt. Möglich sind auch Bezüge für ­werterhaltende Renovationen und wertvermehrende Investitionen wie zum Beispiel Solaranlagen und Wärmepumpenheizungen. ...