Vermutet eine Privatperson oder eine Firma, dass sie betrogen wird, kann sie Strafanzeige einreichen. Dann untersuchen Polizei und Staatsanwaltschaft mit allen ihnen gesetzlich zu­stehenden Mitteln, ob der Vorwurf zutrifft. Die Strafverfolger dürfen die Beschuldigten observieren, ihr Telefon abhören, Hausdurchsuchungen durch­führen und sogar Untersuchungshaft anordnen. 

Diese Regelung genügt den Versicherungen nicht. Sie fordern für sich ein &sh...