Das Rollschinkli selber hatte nur 32 Franken gekostet. Doch was Esther Mai aus Wyssachen BE damit passierte, das ging ins Geld. Denn sie vergass das Stück Fleisch auf der heissen Herdplatte. Zuerst verdampfte das Wasser, dann verflüchtigte sich auch das Rollschinkli – inklusive Netz.

Ein klebriger, übel stinkender Fettfilm verteilte sich in der ganzen Wohnung bis in den hintersten Winkel. Auf dem Herd blieb nur noch eine völlig verkohlte Pfanne. Esther Mais Hausratversicherung der Mobiliar zahlte insgesamt 46 000 Franken für die Reinigung und den teilweisen Ersatz von Möbeln, Kleidern, Wäsche und rest­lichem Hausrat.


«Verkochen» kein versicherter Schaden

Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern wäre für Schäden an Wänden, Böden usw. sowie an den fest installierten Einrichtungen zuständig. Sie schrieb der Familie Mai jedoch, ein solches «Verkochen» sei kein versicherter Schaden. Es habe weder ein offenes Feuer noch Rauch gegeben, auch keinen Russ und keine Verfärbungen.

Formal mag das richtig sein. Doch das Vorgehen der Mobiliar zeigt, dass man solche Grenzfälle auch anders interpretieren kann. Andere vom K-Tipp ­angefragte kantonale Ge­bäudeversicherungen sprechen ebenfalls von einem Grenzfall und deuten an, dass sie den Schaden eventuell übernommen hätten. Die Gebäudeversicherung Bern hingegen schreibt, Empa-Gutachter hätten an der Küchenabdeckung keinen Russ gefunden.


In einem ähnlichen Fall wurde gezahlt

Die Berner sind auch inkonsequent. Der K-Tipp kennt einen Fall, in dem eine Person 2006 einen Braten verdampfen liess. Die Gebäudeversicherung zahlte damals 17 000 Franken.